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Lehrtherapie

Die Lehrtherapie in der Psychosozialen Kunsttherapie

Das Hauptkriterium für eine erfolgreiche Tätigkeit als Kunsttherapeut besteht im persönlichen Erleben der therapeutischen Wirksamkeit der kunsttherapeutischen Methode am Beispiel der eigenen Biographie. Die eigene Selbsterfahrung im Umgang mit den Medien, Materialien und Verfahren der Kunsttherapie sowie mit anderen, ergänzenden therapeutischen Techniken während der kunsttherapeutischen Lehrtherapie, eröffnet neue Einblicke in sich selbst und fordert Entwicklungsmöglichkeiten des eigenen Selbst. Dieser Prozeß ist ein beständiger Vorgang, der in der Ausbildung beginnt und für die gesamte kunsttherapeutische Tätigkeit andauert. Er gliedert sich in drei Entwicklungsstufen:

  1. Während der Ausbildung zum Psychosozialen Kunsttherapeuten (IFKTP)®: zur Selbsterfahrung und Bewertung der bisher erworbenen Voraussetzungen im Umgang mit den kunsttherapeutischen Medien, Verfahren und den Klienten.
  2. In der Ausbildung zum Fachlehrer für Psychosoziale Kunsttherapie (IFKTP)®: zur Selbsteinschätzung, Reflexion und Evaluation des bisherigen kunsttherapeutischen Erlebens und Handelns im Bezug zur Ausbildungssituation und Institution.
  3. Als Lehrtherapeut für Psychosoziale Kunsttherapie (IFKTP)®: um sich selbst zu analysieren und seiner selbst gewahr zu werden, mit dem Ziel das eigene Handeln im Umgang mit den Auszubildenden beständig zu revidieren,  Handlungen von Auszubildenden richtig einzuschätzen, zu beurteilen, zu evaluieren und zu supervidieren.

Die kunsttherapeutische Lehrtherapie ist ein beständiges „An-Sich-Arbeiten“ und gleichzeitig ein „Sich-Bemühen“ um die eigenen kunsttherapeutischen Positionen und persönlichen Ressourcen.

Die kunsttherapeutische Lehrtherapie ist eine psychotherapeutische bzw. psychologische Begleitung, die nicht danach strebt, primär Kunst hervorzubringen. Sie ist aktives Wahrnehmen der persönlichen Kreativität im therapeutischen Bezugsrahmen der Ausbildung und innerhalb der kunsttherapeutischen Tätigkeit.

Die „Kursteilnehmer in Lehrtherapie (KiL)” können im Einzeltraining in einer vertrauensvollen Beziehung zu ihren Lehrtherapeuten während des gesamten Zeitraums des Studiums persönliche Prozesse durchlaufen, die die therapeutischen Grundlagen verständlich machen.

In der Gruppen-Lehrtherapie werden die „Kursteilnehmer in Lehrtherapie (KiL)”  ihrerseits dazu angeleitet, einen eigenen Stil in ihrer kunsttherapeutischen Arbeit zu entwickeln. Hierzu dienen u. a. rezeptive Bildbetrachtungen oder auch künstlerische Analysen zum Zwecke der Selbsterfahrung, Reflexion und Evaluation der eigenen kunsttherapeutischen Positionen.

Absicht der Lehrtherapie ist der Erwerb grundlegender kunsttherapeutischer Fähigkeiten, um kunsttherapeutische Prozesse eigenständig zu begleiten.

Die Lehrtherapie muß mit einer monatlichen Frequenz von mindestens zwei bis vier Therapiestunden geführt werden. Die Lehrtherapie ist vertraulich, Einzelheiten daraus sind grundsätzlich kein Gegenstand von Beratungen des Kollegiums. Lediglich der Beginn, der Abschluß und ein etwaiger Abbruch der Lehrtherapie bzw. Wechsel des Lehrtherapeuten wird der Ausbildungsleitung mitgeteilt.


Lehrtherapie in der kunsttherapeutischen Ausbildung

Im 2. Jahr der Ausbildung beginnt die kunsttherapeutische Lehrtherapie. Die kunsttherapeutische Lehrtherapie bedeutet Selbsterfahrung, Reflexion und Evaluation der eigenen kunsttherapeutischen Positionen. Sie ist angewandte Kunst im therapeutischen Kontext.

Die kunsttherapeutische Lehrtherapie findet unter der Anleitung eines anerkannten Lehrtherapeuten für Psychosoziale Kunsttherapie (IFKTP)® statt.

Die kunsttherapeutische Lehrtherapie wird mit künstlerischen Medien durchgeführt. Zum Einsatz kommen künstlerische Techniken und Verfahren.

Vom Kursteilnehmer wird während der kunsttherapeutischen Lehrtherapie ein künstlerisches Arbeitsbuch geführt. Dieses ist der eigenen Lebensgeschichte bzw. der aktuellen Lebenssituation gewidmet, die als exemplarisches Lernfeld für kunsttherapeutische Prozesse dienen.

Dabei wird im kunsttherapeutischen Prozeß sowohl die Seite des Klienten als auch die des Therapeuten erfahrbar gemacht.

Hierzu dienen die kunsttherapeutische Gruppen-Lehrtherapie, die Einzel-Lehrtherapie sowie die praxisorientierte Selbsterfahrungen in psychosozialen, therapeutischen oder klinischen Einrichtungen. Der Lehrtherapeut für Psychosoziale Kunsttherapie entscheidet über den Einsatzort, die Zeit und die Dauer der praxisorientierten Selbsterfahrung. Es können dem Auszubildenden bisherige therapeutische, künstlerische bzw. pflegerisch-medizinische Felderfahrungen angerechnet werden.

Ziel ist der Erwerb grundlegender kunsttherapeutischer Fähigkeiten, um kunsttherapeutische Prozesse begleiten zu können.

  • Die Selbsterfahrung mittels künstlerischer Medien ist zentraler Bestandteil der Ausbildung in der Psychosozialen Kunsttherapie und vermittelt neben der notwendigen Selbsterfahrung im Einzel- und Gruppensetting eine Reflexion des kunsttherapeutischen Beratungsprozesses mit Bezug auf das Theoriesystem.
  • Die kunsttherapeutische Lehrtherapie sollte in der Regel mit dem 2. Jahr der Ausbildung beginnen und die gesamte weitere Ausbildung begleiten. Hierzu findet monatlich ein Setting von mindestens 2 Therapiestunden statt.
  • Gegenstand ist die Reflexion und ggf. Modifikation persönlicher Voraussetzungen des kunsttherapeutischen Erlebens und Handels unter Einbeziehung eigener biographischer Aspekte.
  • Sie umfaßt darüber hinaus bedeutsame Aspekte des Erlebens und Handels im Kontext einer kunsttherapeutischen Beziehung wie auch der persönlichen Entwicklung im Ausbildungsverlauf.
  • Zwischen dem kunsttherapeutischen Lehrtherapeuten und dem Auszubildenden dürfen keine verwandtschaftlichen, persönlichen oder dienstlichen Abhängigkeiten bestehen.

Der Gesamtumfang der künstlerisch-therapeutischen Selbsterfahrung umfaßt mindestens etwa 96 Lehrstunden. Diese gliedern sich in der Regel auf in etwa 36 Lehrstunden Einzeltraining, 30 Lehrstunden praxisorientierte Lehrtherapie und 30 Lehrstunden Gruppen-Lehrtherapie in einer Ausbildungsgruppe.


Lehrtherapie nach der kunsttherapeutischen Ausbildung

Die Lehrtherapie ist nach der Zertifizierung durch den Berufsverband für den Psychosozialen Kunsttherapeuten (IFKTP)® obligatorisch.

Mitglieder des Verbandes Deutscher Kunsttherapeuten mit VDKT-Zertifizierung führen die Berufsbezeichnung „Psychosozialer Kunsttherapeut (IFKTP)“. Diese ist zugunsten des zentralen Ausbildungsorgans des VDKT markenrechtlich geschützt. Sie erhalten das IFKTP-Diplom und die Befugnis, das Verbandssignet (Stempel) des VDKT zu führen und sich „zertifiziertes Mitglied im Verband Deutscher Kunsttherapeuten (VDKT)“ zu nennen. Die Zertifizierung ist ein Qualitätssiegel, das nur aufgrund entsprechender Ausbildungs-, Kenntnis- und Praxisnachweise erteilt wird. Das zertifizierte Mitglied im Verband Deutscher Kunsttherapeuten (VDKT) erbringt alle zwei Jahre einen Qualitätsnachweis entsprechend des Zertifizierungsvertrages.

Ordentliche Mitglieder mit dem Status der Zertifizierung unterstellen sich somit der Fachaufsicht des Berufsverbandes und erteilen dem Prüfungskomitee auf Verlangen berufsbezogene Auskünfte.

Die Lehrtherapie dient nach der Zertizierung zur Selbsteinschätzung, Reflexion und Evaluation des bisherigen kunsttherapeutischen Erlebens und Handelns im Bezug zu den Klienten bzw. Patienten.

Für Anschlusszertifizierungen kann das Verbandsmitglied jeweils einen Antrag an das Prüfungskomitee stellen. Auch die Verlängerungszeiträume betragen jeweils zwei Jahre gerechnet ab dem Ablauf der letzten Zwei-Jahres-Frist. In besonders gelagerten Ausnahmefällen kann das Prüfungskomitee den Lauf der neuen Frist von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der neuen Prüfungsentscheidung bestimmen.

 Gegenüber dem Prüfungskomitee sind  unter anderem folgende Nachweise zu erbringen:

  • 6 Std. Einzellehrtherapie bei einem Lehrtherapeuten für Psychosoziale Kunsttherapie (IFKTP)®;
  • 6 Std. Gruppensupervision bei einem vom Verband anerkannten Supervisor.

Auf Anfrage vermitteln wir Ihnen gerne vom VDKT graduierte Lehrtherapeuten für Psychosoziale Kunsttherapie (IFKTP)® und informieren Sie über das Graduierungsverfahren zum Fachlehrer bzw. zum Lehrtherapeuten für Psychosoziale Kunsttherapie (IFKTP)®. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Geschäftsstelle.



Institut für Kunst und Therapie Potsdam - Kunsttherapeutenakademie gem. e.V.    Tel.: (0700) 00043587 / (0700) 000ifktp